Transparenz
Transpararenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Name: AufeinanderAchten e.V.
Anschrift: Alfred-Althus-Straße 2, 01067 Dresden
Sitz der Gesellschaft: Alfred-Althus-Straße 2, 01067 Dresden
Registergericht: Amtsgericht Dresden, VR 14831
Gründungsjahr: 2024
2. Vollständige Satzung & Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Satzung: Satzung in der Fassung vom 22. Januar 2026
Angaben zu den Zielen des Vereins finden sich in der Satzung.
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Finanzamt: Finanzamt Dresden-Süd
Steuernummer: 203/141/21733
Gemeinnützigkeit: Vorläufiger Feststellungsbescheid
Steuerbegünstigung: Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Dresden-Süd mit Bescheid vom 04.12.2024 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, Förderung von Wissenschaft und Forschung, Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger*innen
Natalie Franke, Finanzvorstand
5. Tätigkeitsbericht
6. Personalstruktur
Aktive, ehrenamtliche Vereinsmitglieder: ca. 30
Passive ehrenamtliche Vereinsmitglieder/ Fördermittglieder/ Ehrenmitglieder: ca. 10
7. Angaben zur Mittelherkunft
8. Angaben zur Mittelverwendung
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Der AufeinanderAchten e.V. ist nicht mit Dritten gesellschaftsrechtlich verbunden.
10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Stand Januar 2026 verzeichnet der AufeinanderAchten e.V. keinerlei Einnahmen durch Förderungen von Privatpersonen, Stiftungen, Kommunen oder Gelder des Bundes. Daher gibt es bisher keine Zahlungen, die mehr als 10 % des Gesamtbudgets ausmachen.
